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Fotorecht & Bildrecht

Fotografien und visuelle Medieninhalte sicher erstellen, verwerten und verteidigen

FOTORECHT: FOTOS RECHTSSICHER ANFERTIGEN UND NUTZEN 

Das Fotorecht bzw. Bildrecht befasst sich mit Rechtsfragen, die rund um das Fotografieren und die Nutzung von Fotografien entstehen können. Dabei stellen sich vor allem für professionelle Fotografen bzw. Berufsfotografen Fragen zum Thema „Motiv“, aber auch zur Vergabe von Rechten an Auftraggeber, Fotoportale / Bildagenturen und zur Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Diverse Fotografen sind auch dazu übergegangen, komplette Produktionen für Kunden, Werbeagenturen und Unternehmen zu realisieren. Damit gewinnt auch die Frage des Einkaufs von Rechten durch den Fotografen zunehmend an Bedeutung. Neben der klassischen Fotografie bieten Fotografen auch die Produktion von Clips, Videos, Filmen und sogar Animation (Bewegtbild) an. Der Fotograf wird zunehmend zum Filmproduzenten. Damit steigen die Budgets, aber auch der organisatorische Aufwand und, nicht zuletzt, die rechtliche Haftung der Fotografen als Produzent.

Aber auch Privatpersonen und Unternehmen kommen oftmals mit Fragen des Fotorechts in Berührung.

FOTOGRAFIEREN: WELCHE VORGABEN MACHT DAS FOTORECHT?

Fotografie ist eine ausdrucksstarke Form der Kreativität. Dennoch geht es bei der Fotografie vor allem für Berufsfotografen auch immer darum, dass der Wert der kreativen Leistung anerkannt und die Leistung angemessen vergütet wird.

DTS berät hinsichtlich der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fotografen (Fotografen-AGB) – in München und deutschlandweit. Außerdem unterstützt DTS seine Mandanten, wenn es darum geht, Fotos über Fotoportale bzw. Bildagenturen zu vertreiben, indem DTS z. B. Vertragsbedingungen von Portalen und Agenturen prüft.

Im Fotorecht ist außerdem oftmals die Motivwahl rechtlich relevant: Motive sind oftmals nicht rechtefrei bzw. dürfen nur in einem bestimmten Kontext abgelichtet und kommerziell genutzt werden. Das gilt z. B. für Marken, Kunstgegenstände, Personen („Recht am eigenen Bild“, §§ 22, 23 KUG), Gebäude („Panoramafreiheit“ / „Hausrecht“) etc.. Hinzu kommen in der Pressefotografie Fragen zu Fotos für die aktuelle Bildberichterstattung bzw. Tagesberichterstattung sowie Fragen hinsichtlich der Ablichtung von Prominenten („Person der Zeitgeschichte“, „Ereignis der Zeitgeschichte“).

FOTOGRAFIEN RICHTIG NUTZEN: WAS IST RECHTLICH ZU BEACHTEN?

Unternehmen aller Branchen, die geschäftlich eine Website, einen Blog oder eine Social Media Präsenz (Facebook, Twitter etc.) betreiben, stellen sich häufig die Frage, wie eine rechtmäßige Nutzung von Fotografien im Internet – aber auch in Katalogen, Flyern, Broschüren etc. – erfolgen kann. Hier berät DTS zu lizenzrechtlichen Aspekten des Fotorechts, also beispielsweise, ob eine einfache oder eine exklusive, ausschließliche Lizenz für eine Fotografie erforderlich bzw. vorhanden ist, in welchen Medien Fotos genutzt werden dürfen (Print, online etc.) und klärt über Pflichten zur Nennung des Urhebers und über die Pflicht zur Quellenangabe auf. DTS unterstützt seine Mandanten, Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts bzw. Fotorechts zu vermeiden.

VERTRAGSGESTALTUNG, VERTRAGSVERHANDLUNG, ERSTELLUNG VON AGB

DTS steht neben der Beantwortung allgemeiner Fragen zum Fotorecht auch für die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen im Fotorecht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung, genauso wie für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fotografen. Hierzu zählen nicht nur Verträge wie der Fotoproduktionsvertrag, der Fotografenvertrag, der Agenturvertrag oder Lizenzverträge zur Nutzung von Fotografien. DTS erstellt außerdem Einwilligungserklärungen, die für Shootings benötigt werden, z. B. „Model Releases“ oder auch „Property Releases“.

Gerade bei der Verwertung von Fotografien sind heute nicht zuletzt datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat hier vor allem die Rahmenbedingungen der werblichen, kommerziellen Verwertung von Fotografien und Bildnissen von Personen verändert. Hier dürfte ein teilweise erheblicher Anpassungsbedarf in den Vereinbarungen und Verträgen der Fotografen bestehen.

GERICHTLICHES VORGEHEN IM FOTORECHT 

Bildrechtsverletzungen geschehen in Zeiten des Internet häufig – entweder durch die Nutzung von Fotos, zu denen keine Lizenz vorliegt oder auch durch Verletzung der Pflicht zur Nennung des Urhebers oder wegen der Verletzung der Pflicht zur Quellenangabe.

Bei solchen Verletzungen des Urheberrechts bietet DTS einerseits die außergerichtlich Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Kostenersatzanspruch) an, zum Beispiel mittels Abmahnung oder eines “Notice and Take Down”–Letters. Andererseits vertritt DTS seine Mandanten in München und deutschlandweit im Fotorecht auch vor Gericht, beispielsweise mittels einstweiliger Verfügungen, einer Unterlassungsklage oder Auskunftsklage, einer Schadensersatzklage oder Honorarklagenund leitet gegebenenfalls Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ein.

Natürlich berät und vertritt DTS zudem Mandanten, die beispielsweise eine Abmahnung wegen der Verletzung von Fotorechten bzw. Bildrechten erhalten haben.

STREITSCHLICHTUNG

Gerichtliche Auseinandersetzung können in eindeutigen Fällen von Bildrechtsverletzungen, unnötig Kosten und Aufwand verursachen. Eine einvernehmliche Einigung kann dann der richtige Weg für alle Beteiligten sein. Deswegen unterstützt DTS seine Mandanten bei der einvernehmlichen Konfliktlösung, z. B. durch Abschließen eines außergerichtlichen Vergleichs.

Ihr Ansprechparter:

Dorothee ThumRechtsanwältin - PartnerinE-Mail: T@dts-law.com
Tel:+49-(0)89-219996-0
Fax:+49-(0)89-219996-99Zur ProfilseiteAls vCard herunterladen
Frank RichertRechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht u. MedienrechtE-Mail: f.richert@dts-law.com
Tel:+49-89-219996-0
Fax:+49-89-219996-99Zur ProfilseiteAls vCard herunterladen

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Resirain 1
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T: +41-43-499 40 80
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