DTS berät Fotografen, Drehbuchautoren, Filmschaffende, etc. in sämtlichen Fragen des Schutzes und der Verwertung ihrer Werke, von der Frage des Bestehen eines Urheberrechts-schutzes über die Verhandlung und Gestaltung von Lizenz-, Drehbuch- und sonstigen Verwertungsverträgen bis hin zum Vorgehen gegen Rechtsverletzungen Dritter.
DTS vertritt die Interessen der Werkschaffenden und ihrer Erben sowohl außergerichtlich als auch vor den Zivilgerichten.