Das neue PatG hat nun auch vor dem DPMA die Verlängerung der Einspruchsfrist von 3 Monaten auf 9 Monate bewirkt. Die Änderung tritt zum 01.04.2014 in Kraft, betrifft dann aber alle noch offenen Einspruchsfristen und verlängert diese ebenfalls. Praktisch bedeutet die, dass sämtliche Patente, deren Hinweis auf Veröffentlichung im Jahr 2014 publiziert wurde, bereits 9 Monate laufen.
Hinweis des DPMA:
http://dpma.de/service/e_dienstleistungen/newsletter/2014/nl_01_2014.html#a18