Am 22. Mai 2019 ist Robert Schnekenbühl vom epi Professional Education Committee eingeladen worden, als Vortragender bei der Konferenz des EPA „Examination Matters“ am EPA in Rijswijk einen Vortrag aus Anwaltssicht zum Thema „Efficient procedure by efficient communication with the EPO“ zu halten. Die Konferenz findet am 21./22. Mai 2019 am EPA in Rijswijk statt.
BLOG-Bereich von DTS
Die hier wiedergegebenen Diskussionen und Ausführungen stellen keinen Rechtsrat dar – oft- mals greifen die Artikel nur einen Aspekt auf und beleuchten diesen durchaus provokativ. Für die Abklärung der Anwendbarkeit von rechtlichen Entwicklungen oder Normen auf einen kon- kreten Fall ist immer der gesonderte Rat eines Patent- oder Rechtsanwalts einzuholen.
Der Joint Cluster Applied Physics hatte Robert Schnekenbühl eingeladen, im Rahmen des „Continous Knowledge Transfer“ Programms einen Vortrag am EPA zu halten. Thema war die mündliche Verhandlung am EPA, insbesondere vor den Einspruchsabteilungen des EPA. Der Vortrag fand im EPA Pschorrhöfe im großen Vortragssaal statt und war sehr gut besucht. Das Feedback aus dem EPA war sehr gut und viele Stimmen lobten den gelungenen Vortrag […]
Am 9. September 2016 hielt Dr. Christian Wende, LL.M. auf Einladung des IIP Instituts einen Vortrag zum Thema Brexit in Tokyo. Der Vortrag stieß auf reges Interesse bei zahlreichen Zuhörern. http://www.iip.or.jp/seminar/160909.html Brexit-現在の状況に関する報告:ユニタリ特許制度への影響、ならびに、それから予想されるヨーロッパのIP戦略への影響について 2016年6月23日、英国の人々は欧州連合からの離脱に票を投じました。この決定は新政府成立後の今、単一特許、統一特許裁判所、さらに共同体商標、共同体意匠など共同体における権利におよぼす影響を伴って実現化されていくでしょう。講演では、現在の状況や欧州連合離脱のプロセスのための法的枠組みについての情報を提供します。さらに、この状況がヨーロッパにおける知財戦略にどのような影響を与えるかについての考察も示します。そして、その考察とあわせた今後の見通しを示していきます。
Robert Schnekenbühl hatte an der Jahresversammlung von APAA in Okinawa (Japan) teilgenommen und dort über das Thema „Claim Construction and Scope of Protection – Germany/ Europe“ vor dem Patent Komitee des APAA gesprochen. Dies war gerade for dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung der Rechtsprechung des BGH in diesem Punkt sehr interessant – insbesondere zum Thema der Auslegung von Patentansprüchen entgegen dem Wortlaut der Ansprüche aufgrund eines erst […]
Zur Hinterlegung von Schutzschriften muss der vermeintliche Verletzer eine Schutzschrift an den zuständigen Gerichten hinterlegen. Ist dies in Patentsachen noch eine überschaubare Zahl von Gerichten, so ist das bei Markensachen schon eine höhere Anzahl und bei Wettbewerbssachen nochmals mehr potentielle Gerichte, bei denen Schutzschriften hinterlegt werden müssen. Die private Initiative (Schutzschriftenregister), eine zentrale Schutzschriftenstelle zu schaffen, basierte darauf, dass die Gerichte diese Stelle anerkannten. Viele […]
Das neue PatG hat nun auch vor dem DPMA die Verlängerung der Einspruchsfrist von 3 Monaten auf 9 Monate bewirkt. Die Änderung tritt zum 01.04.2014 in Kraft, betrifft dann aber alle noch offenen Einspruchsfristen und verlängert diese ebenfalls. Praktisch bedeutet die, dass sämtliche Patente, deren Hinweis auf Veröffentlichung im Jahr 2014 publiziert wurde, bereits 9 Monate laufen. Hinweis des DPMA: http://dpma.de/service/e_dienstleistungen/newsletter/2014/nl_01_2014.html#a18
Leitsatz: Selbst wenn der Schwerpunkt der Verhandlung im Einspruchsverfahren auf einem bestimmten Widerrufsgrund gelegen hat, weil das Patentgericht zunächst einem Widerruf des Streitpatents aus diesem Grund zuneigte, darf der Patentinhaber nicht annehmen, allein dieser Widerrufsgrund sei entscheidungserheblich. Der BGH setzt die Rechtsprechung zur Verletzung rechtlichen Gehörs fort. Die Parteien dürfen sich nicht auf Äusserungen in der mündlichen Verhandlung versteifen und daraus für sich ableiten, dass Vortrag […]
In der Entscheidung T1336/09 wurde davon ausgegangen, dass in einem einseitigen Verfahren eine anonyme Einwendung Dritter eingereicht werden kann – die Schriftlichkeit erfordere nicht, dass eine den Absender identifizierende Unterschrift enthalten müsse. In der Entscheidung T0146/07 wird entschieden, dass „anonyme“ Einwendungen Dritter aufgrund des Schriftlichkeitserfordernisses unterschrieben sein müssen – andernfalls gelten sie als nicht eingereicht, vgl. Nr. 3-6. Problem: im einseitigen Verfahren sind anonyme Eingaben […]
Am 10. Mai 2012 hat Robert Schnekenbühl im Rahmen des „Spring Meeting“ des AIPLA in Austin, Texas über das Thema Issues in Patent Nullification and Invalidity Trials— the German and European Perspective gesprochen. Der Vortrag kann hier nachgelesen werden: 12-05 Nullity Proceedings_doc Program AIPLA Spring Meeting 2012
Am 07. Mai 2012 haben Robert Schnekenbühl und Sven-Erik Braitmayer ein Webinar im IP Online Forum zum Thema „Neue Entwicklungen im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren am DPMA, BPatG und EPA“ gehalten. Das Webinar ist auf dem Seminarbereich des Forum zu sehen: http://www.ip-online-forum.de/programm.html
Der Patentrechtskommentar Fitzner/Lutz/Bodewig ist nunmehr bestellbar – und schon fast ausverkauft. Herr Patent- und Rechtsanwalt Robert Schnekenbühl gehört zu dem Autorenteam, das diesen Kommentar für die 4. Auflage rundum erneuert hat. Hier geht es direkt zum Beck-Shop.