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Lizenzen
Das Schutzrecht ist erteilt, Geld ist ausgegeben, die Urkunde an die Wand
genagelt - und jetzt muss das Geld verdient werden!
Schutzrechte sind kein Selbstzweck. Neben einer klaren Marketingfunktion
müssen sich Schutzrechte durch Einnahmen rentieren - gerne auch durch
direkte Einnahmen, wie Lizenzen, Strafgelder, mehr Aufträge und Umsatz
mit den Produkten und Dienstleistungen.
Ein eleganter Weg ist hier der Lizenzvertrag mit einem Interessenten. Hier
kann ein Schutzrecht pro Land, pro Produkt, für eine spezielle Zeit
an Dritte lizenziert werden. Aber Vorsicht: gerne wird hier über das
Ziel hinausgeschossen und eklatant gegen Kartellrecht verstoßen -
dann ist der gesamte Vertrag nichtig und der Vertragspartner kann sich
aus allen Verpflichtungen wieder herausstehlen.
Individuellere Informationen erhalten Sie unter litigation@dts-law.com bzw.
T: +49-(0)89-219996-0. Die erste Anfrage inklusive Kostenschätzung
ist selbstverständlich kostenfrei.
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