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Copyright/ Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die kreativen Schöpfungen
von Schriftstellern, Komponisten, Fotografen, Regisseuren, Malern,
Grafikern, Architekten, Bildhauern, Programmierern etc. für
eine Dauer bis zu 70 Jahren nach dem Tode ihres Schöpfers
gegen ihre unberechtigte Nutzung oder Nachahmung durch Dritte.
Daneben enthält es wesentliche Bestimmungen für die
Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen den Werkschöpfern
und ihren Auftraggebern bzw. Werkmittlern und Verwerterunternehmen
wie Verlagen, Filmproduzenten, Sendeunternehmen, Fotoagenturen,
Galerien, Museen, Bauherren, etc.
DTS bietet Ihnen in diesem Bereich kompetente Unterstützung
durch folgende Dienstleistungen an:
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außergerichtliche und gerichtliche
Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
gegen unberechtigte Werknutzungen
Gestaltung und Verhandlung von Nutzungsverträgen im Verlags-, Film-, Foto-,
Galerie- , Theater- und Multimediabereich
Erstellung von Rechtsgutachten zum deutschen Urheberrecht (insbesondere Klärung
von Nutzungsrechtssituationen, Auswirkungen von Gesetzesänderungen, etc.)
Erstellung von rechtsvergleichenden Studien zu Fragen des internationalen Urheberrechts
(insbesondere für Verwertungsgesellschaften, Verwertungsunternehmen etc.) |
Nähere Informationen erhalten Sie gerne unter T: +49-(0)89-219996-0
oder T@dts-law.com.
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