| Datum: |
03.11.2009 |
| Zeit: |
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Ort: |
München |
| Teilnehmerkreis: |
Patentbeauftragte, Leiter oder führende
Mitglieder der Patentabteilungen, Geschäftsleitung, interessierte
Mitglieder der Rechtsabteilung |
| Teilnehmerzahl: |
Begrenzt auf 10 Personen |
| Seminargebühr: |
670,00 Euro |
| Seminarbeschreibung: |
Es wird neben dem gerichtlichen Verfahren in Patentsachen in Deutschland (Landgericht/ Bundespatentgericht, EPA) ein Überblick über die Verfahrensarten in anderen europäischen Ländern gegeben. Aus der Sicht des Klägers - sowie abwechselnd aus der des Beklagten - werden verschiedene Strategien und Taktiken erläutert.
Daneben werden die heute üblichen Darstellungsformen von technischem Sachverhalt vorgestellt. |
| Seminarziel: |
Die Teilnehmer erfahren einerseits, was aus der Sicht des Patentinhabers im Umfeld einer anstehenden Patentauseinandersetzung zu beachten ist. Es werden Überwachungsinstrumentarien zur Verifizierung einer Patentverletzung vorgestellt und daneben wird aufgezeigt, welche Grundsätze in Deutschland bei der Sicherung der Beweise zu beachten sind. Den Teilnehmern werden die Besonderheiten der Abmahnung, der Patentverletzungsklage, des Einspruchsverfahrens und der Nichtigkeitsklage näher gebracht. Aus der Sicht des Verteidigers werden mit den Teilnehmern mögliche Defensivstrategien wie (Teil-) Unterlassungserklärung, negative Feststellungsklage, Widerklage, Klageerwiderung besprochen. Dabei wird insbesondere auch auf die Nichtigkeitsklage eingegangen und die Abgrenzung zum Einspruchsverfahren vorgenommen. Die Teilnehmer erfahren, wie die Darstellung von technischen Sachverhalten durch moderne Technologien wie Computeranimationen und digitalen Videofilmen unterstützt werden können. In einem kurzen Seitenblick wird auf das Verletzungsverfahren in den USA eingegangen. |
| Seminarleiter: |
Robert ML Schnekenbühl, PA, RA, EPA,
M.Sc. (Dipl.-Phys.) |
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