DTS Patentanwälte/Rechtsanwälte
   
   
English 
Français 
 
 
 
Die Kanzlei DTS Seminare Service Kontakt
 
Home | Service | IP-Strategien | Arbeitnehmererfinderrecht
 
Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG)

Aufgrund der hohen anwaltlichen Präsenz liegt ein Schwerpunkt von DTS in der Beratung auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts.

DTS entwickelt– oftmals im Zusammenhang mit dem Aufbau einer IP-Abteilung – die nach deutschem Recht zur reibungsfreien Verwaltung erforderlichen Formular-, Formbrief- und Vertragswerke. DTS berät hier auch zur Frage, welche Spielart des Vergütungssystems in die Firmenphilosophie passt und (dennoch) den gesetzlichen Anforderungen nach dem ArbEG genügt.

Daneben vertritt DTS Mandanten auch bei streitigen Auseinandersetzungen um die Frage der angemessenen Vergütung und führt diese Verfahren vor der Schiedsstelle des DPMA oder den Landgerichten.


 
Aufbau einer Patenabteilung
Arbeitnehmererfinderrecht
  DTS München
St.-Anna-Straße 15
D-80538 München
Tel.: +49-(0)89-219996-0
Fax: +49-(0)89-219996-99
munich@dts-law.com
   Impressum