Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG)
Aufgrund der hohen anwaltlichen Präsenz liegt ein Schwerpunkt
von DTS in der Beratung auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts.
DTS entwickelt– oftmals im Zusammenhang mit dem Aufbau
einer IP-Abteilung – die
nach deutschem Recht zur reibungsfreien Verwaltung erforderlichen
Formular-, Formbrief- und Vertragswerke. DTS berät hier
auch zur Frage, welche Spielart des Vergütungssystems
in die Firmenphilosophie passt und (dennoch) den gesetzlichen
Anforderungen nach dem ArbEG genügt.
Daneben vertritt DTS Mandanten auch bei streitigen Auseinandersetzungen
um die Frage der angemessenen Vergütung und führt
diese Verfahren vor der Schiedsstelle des DPMA oder den Landgerichten.
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