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Destruktive Patentstrategie - wir vernichten störende Patente für Sie!
In verschiedenen Konstellationen stellt sich die Frage nach der Vernichtung von Schutzrechten Dritter. Ohne Patent wird es kein Urteil vor dem Landgericht geben. Die effektivste Verteidigung gegen ein Patent ist oft der Angriff.
DTS ist effektiv in der Bekämpfung von Patenten bzw. Gebrauchsmustern. Es gibt (fast) nichts, was nicht schon vor dem Anmeldetag bereits erfunden war - irgendwo auf der Welt. Es ist lediglich eine Frage des Budgets, diesen Stand der Technik auch zu finden. Gelingt dieses Kunststück, ist das Patent vernichtet - der Angriff damit in sich zusammengebrochen. Daneben gibt es auch Methoden, Patente und damit ihre Durchsetzung vor Gericht zu verhindern bzw. zu verzögern - bekannt ist hier beispielsweise der "italian torpedo", weniger bekannt der "prophylaktische Torpedo"?
Auf der anderen Seite kann selbst bei einem (teilweise) erfolgreich geführten
Angriff auf mein Patent die geschickte Beschränkung den Angreifer
in's Leere laufen lassen. Hier bietet sich für den angegriffenen Patentinhaber
die Chance, den Patentanspruch nochmals griffiger auf die Verletzungsform
zu formulieren. So kann ein ungeschickt geführter Angriff auf das
Patent auch nach hinten losgehen - das Patent geht aus einem solchen abgeschmetterten
bzw. abgebogenen Angriff nur um so gestärkter hervor. Das folgende
Verletzungsverfahren wäre um so fürchterlicher. |
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Unterschiedliche Vorgehensweisen ergeben sich aus der Frage, ob mit dem Einspruch oder der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vorgegangen werden soll. Zur Erreichung des eigenen Zieles gilt es hierbei neben den schwerwiegenden prozessualen Unterschieden dieser Verfahren über die Möglichkeit der Verteidigungsoptionen bezüglich der Schaffung neuer Schutzrechte bis hin zu den abweichenden Kostentragungsregelungen den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen bei diesen weichenstellenden Fragen zu treffen.
Je nachdem in welcher Rolle man agiert, müssen unterschiedliche Strategien und Taktiken angewandt werden - nachdem das eigene Ziel klar definiert wurde. Nur so lassen sich die Risiken kalkulieren und unnötige Kosten vermeiden (siehe hierzu auch den Artikel "Einspruch ./. Nichtigkeitsklage" von PA & RA R. Schnekenbühl im DTS
Newsletter 01/2000).
Individuellere Informationen erhalten Sie unter litigation@dts-law.com bzw. T: +49-(0)89-219996-0 (Robert Schnekenbühl).
Die erste Anfrage inklusive Kostenschätzung
ist selbstverständlich kostenfrei.
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