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Wir nutzen das Patentrechtssystem in Deutschland effektiv für Sie!


Eine der wichtigsten Fragen zu Beginn einer patent- oder markenrechtlichen Auseinandersetzung ist die Festlegung des zu erreichenden Ziels und die Evaluierung der eigenen Situation. Der Angreifer trägt im deutschen Rechtssystem die Beweislast - der Verteidiger gewinnt, wenn er es lediglich schafft, das Gericht im Zweifel zu lassen.

Für den Angreifer, d.h. den Patentinhaber, gibt es im deutschen Verfahren über die Abmahnung, das einstweilige Verfügungsverfahren, die Verfügung zur Besichtigung der verletzenden Sache, die volle Hauptsacheklage, die Auskunftsklage, die Klage lediglich auf Schadensersatz, das Grenzbeschlagnahmeverfahren etc. ein elegantes Eskalationsrepertoire, um dem Verletzer bei kalkulierbarem Risiko immer deutlicher die Grenzen aufzuzeigen und diesen zu stoppen.

   



Für den Verteidiger bietet das deutsche Verfahrensrecht einige Haken und Ösen, um dem unbedarft handelnden Angreifer die Pläne zu durchkreuzen und den Erfolg zu vereiteln.

DTS hat sich auf diese verfahrensrechtlichen Aspekte spezialisiert und bietet für das individuelle Szenario eine Auswahl an zielführenden Strategien und Vorgehensweisen an.

Individuellere Informationen erhalten Sie unter litigation@dts-law.com bzw. T: +49-(0)89-219996-0 (Robert Schnekenbühl). Die erste Anfrage inklusive Kostenschätzung ist selbstverständlich kostenfrei.

 
 
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