Durchsetzung von Schutzrechten - wir wollen, dass Sie gewinnen!
Patente und Marken werden streitig eingesetzt - nicht immer ist ein "Nachahmer" bereit, sich den Forderungen eines Schutzrechtsinhabers in einem Lizenzvertrag zu unterwerfen
- manchmal durchaus zu Recht.
Als Kanzlei mit einem starken rechtsanwaltlichen Schwerpunkt hat DTS immer schon den Fokus auf die Durchsetzung von Schutzrechten gelegt - bzw. die Abwehr entsprechender Angriffe. Insbesondere im dualen Patent-System in Deutschland (Verletzungsgericht - Bundespatentgericht) steht DTS dem Mandanten mit den erforderlichen Spezialwissen und den sich aus diesem System ergebenden taktischen Erwägungen zur Seite.
DTS berät hier sowohl im aussergerichtlichen Umfeld, bei vorprozessualen Vorgehensweisen, der taktischen Einstellung in einem Gerichtsverfahren, den parallelen Einspruchs- bzw. Nichtigkeitsverfahren, der Vollstreckung ergangener Urteile und die eventuell laufenden begleitenden Vergleichsverhandlungen. Für DTS ist der Fokus immer die (wirtschaftliche) Interessenslage des Mandanten - damit verkommt kein Fall zur Routine.
DTS ist in allen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (LG, OLG, BGH) bzw. den Spezialgerichten (BPatG, EA des DPMA, GD 2 & 3 des EPA) tätig. Insbesondere wird DTS mandatiert bei:
- Patentverletzungsverfahren vor dem LG/ OLG
- Nichtigkeitsklagen vor dem BPatG/ BGH bzw. Einspruchsverfahren, insbesondere vor dem EPA
- Markenverletzungsverfahren vor dem LG/ OLG
- Geschmacksmusterverfahren vor dem LG/ OLG
DTS wird auch von Patentanwälten beauftragt, die ihre eigene patenttechnische Beratung der Mandanten durch die juristische und prozesstaktische Beratung von DTS ergänzen. Diese Zusammenarbeit erfolgt höchst kollegial.
Vor allem treten die DTS Anwälte vor den Landgerichten in Düsseldorf, München und Mannheim auf.
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