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Die Internationale Registrierung
Die Internationale Registrierung über das sogenannte Madrider
Abkommen ermöglicht die Registrierung einer Marke in einem
zentralen Verfahren vor der WIPO in Genf für viele verschiedene
Länder gleichzeitig.
Die Mitgliedstaaten sind neben den europäischen Ländern
insbesondere auch Japan, Australien und ab November 2003 sogar
die USA. Dadurch ist kostengünstig Schutz in beliebigen
Mitgliedstaaten des Madrider
Abkommens zu erlangen.
Der Schutz läuft 10 Jahre und kann beliebig oft um jeweils
10 Jahre verlängert werden. Voraussetzung für eine
Internationale Registrierung ist die Eintragung einer identischen
Marke (Heimateintragung) im Heimatstaat des Anmelders.
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Die nationalen Behörden der ausgewählten Vertragsstaaten
prüfen im eingeschränkten Umfang, ob Eintragungs-hindernisse
in diesem Staat bestehen; manche Behörden prüfen
dabei auch, ob ältere nationale Marken bestehen. Liegen
Eintragungshindernisse vor, wird der Schutz für diesen
Staat versagt.
Die Kosten für eine Internationale Registrierung hängen
sehr stark von den konkret gewünschten Staaten und der
Anzahl der beanspruchten Klassen sowie den aufwandsab-hängigen
Kosten für die Übersetzung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
ab; sie liegen normalerweise zwischen 1.500 und 3.000 EUR.
Für eine genauere Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit
uns auf unter marken@dts-law.com bzw.
T:
+49-(0)89-219996-0.
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