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Die Internationale Registrierung


Die Internationale Registrierung über das sogenannte Madrider Abkommen ermöglicht die Registrierung einer Marke in einem zentralen Verfahren vor der WIPO in Genf für viele verschiedene Länder gleichzeitig.

Die Mitgliedstaaten sind neben den europäischen Ländern insbesondere auch Japan, Australien und ab November 2003 sogar die USA. Dadurch ist kostengünstig Schutz in beliebigen Mitgliedstaaten des Madrider Abkommens zu erlangen.

Der Schutz läuft 10 Jahre und kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Voraussetzung für eine Internationale Registrierung ist die Eintragung einer identischen Marke (Heimateintragung) im Heimatstaat des Anmelders.


   
 

Die nationalen Behörden der ausgewählten Vertragsstaaten prüfen im eingeschränkten Umfang, ob Eintragungs-hindernisse in diesem Staat bestehen; manche Behörden prüfen dabei auch, ob ältere nationale Marken bestehen. Liegen Eintragungshindernisse vor, wird der Schutz für diesen Staat versagt.

Die Kosten für eine Internationale Registrierung hängen sehr stark von den konkret gewünschten Staaten und der Anzahl der beanspruchten Klassen sowie den aufwandsab-hängigen Kosten für die Übersetzung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ab; sie liegen normalerweise zwischen 1.500 und 3.000 EUR. Für eine genauere Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter
marken@dts-law.com bzw.
T: +49-(0)89-219996-0.

 
Links für die Internationale Registrierung:
WIPO  
Deutsche Marke
Europäische Marke
Intermationale Marke
  DTS MÜNCHEN
St.-Anna-Straße 15
D-80538 München
Tel.: +49-(0)89-219996-0
Fax: +49-(0)89-219996-99
munich@dts-law.com
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