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Das Deutsche Gebrauchsmuster
Ähnlich dem nationalen Deutschen
Patent,
bietet das Deutsche Gebrauchsmuster seinem Inhaber einen starken
Schutz bei relativ geringem finanziellen und zeitlichen Aufwand über
eine Schutzdauer von bis zu 10 Jahren.
Das Gebrauchsmuster ist ein sogenanntes „ungeprüftes
Schutzrecht“, die amtliche Prüfung beschränkt
sich auf formelle Erfordernisse. Die Eintragung erfolgt sehr
schnell, in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach der
Anmeldung - ab dann kann es vor Gericht gegen Nachahmer eingesetzt
werden.
In vielen Fällen ist das Gebrauchsmuster somit eine hervorragende
Ergänzung zur Patentanmeldung. Seine bekannten Vorteile
sind neben der schnellen Eintragung die Neuheitsschonfrist
von 6 Monaten, der anmelderfreundlichere Neuheitsbegriff, weniger
strenge Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit,
keine Erfinderbenennung erforderlich, beliebig viele Abzweigungen
mit unterschiedlichen Anspruchssätzen aus einem Patent
möglich, geringere Gebühren, prozesstaktische Vorteile
im Verletzungsverfahren, etc.
Patentnachanmeldungen – ob europäisch , international oder national im Ausland (US, JP, CH, etc.) - können aus
einem Gebrauchsmuster ebenso vorgenommen werden wie aus einem
Patent.
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Eine interessante Variante der Gebrauchsmusteranmeldung ist
die Abzweigung aus einer deutschen, europäischen oder
internationalen Patentanmeldung. Bis zum Abschluss des amtlichen
Prüfungsverfahrens kann der Anmelder eines Patentes dessen
Gegenstand unter Nutzung des Anmeldetages, auch nach Ablauf
des Prioritätsjahres, noch einmal anmelden – und
direkt Rechte aus dem Gebrauchsmuster parallel zu einem etwa
später erteilten Patent geltend machen.
Individuelle
Informationen erhalten Sie unter patent@dts-law.com bzw.
T:
+49-(0)89-219996-0. Die erste Anfrage inklusive Kostenschätzung
ist selbstverständlich kostenfrei.
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