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Das Deutsche Gebrauchsmuster


Ähnlich dem nationalen Deutschen Patent, bietet das Deutsche Gebrauchsmuster seinem Inhaber einen starken Schutz bei relativ geringem finanziellen und zeitlichen Aufwand über eine Schutzdauer von bis zu 10 Jahren.

Das Gebrauchsmuster ist ein sogenanntes „ungeprüftes Schutzrecht“, die amtliche Prüfung beschränkt sich auf formelle Erfordernisse. Die Eintragung erfolgt sehr schnell, in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach der Anmeldung - ab dann kann es vor Gericht gegen Nachahmer eingesetzt werden.

In vielen Fällen ist das Gebrauchsmuster somit eine hervorragende Ergänzung zur Patentanmeldung. Seine bekannten Vorteile sind neben der schnellen Eintragung die Neuheitsschonfrist von 6 Monaten, der anmelderfreundlichere Neuheitsbegriff, weniger strenge Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit, keine Erfinderbenennung erforderlich, beliebig viele Abzweigungen mit unterschiedlichen Anspruchssätzen aus einem Patent möglich, geringere Gebühren, prozesstaktische Vorteile im Verletzungsverfahren, etc.

Patentnachanmeldungen – ob europäisch , international oder national im Ausland (US, JP, CH, etc.) - können aus einem Gebrauchsmuster ebenso vorgenommen werden wie aus einem Patent.

   
 

Eine interessante Variante der Gebrauchsmusteranmeldung ist die Abzweigung aus einer deutschen, europäischen oder internationalen Patentanmeldung. Bis zum Abschluss des amtlichen Prüfungsverfahrens kann der Anmelder eines Patentes dessen Gegenstand unter Nutzung des Anmeldetages, auch nach Ablauf des Prioritätsjahres, noch einmal anmelden – und direkt Rechte aus dem Gebrauchsmuster parallel zu einem etwa später erteilten Patent geltend machen.

Individuelle Informationen erhalten Sie unter patent@dts-law.com bzw.
T: +49-(0)89-219996-0. Die erste Anfrage inklusive Kostenschätzung ist selbstverständlich kostenfrei.

 
Links für das deutsche Gebrauchsmuster:
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Patentinformations-
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Europäisches Patent
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