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Die internationale Patentanmeldung

Die internationale Patentanmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) ermöglicht für technische Erfindungen eine zentrale Recherche für ca. 180 Länder in Bezug auf den Stand der Technik und eine zentrale „Internationale Vorläufige Prüfung“. Bei letzterer wird die Patentanmeldung auf ihre Patentfähigkeit hin beurteilt. Daher ist die PCT-(Nach-)Anmeldung eine beliebte Variante zur Erweiterung der deutschen bzw. nationalen Erstanmeldung.

Mit diesem internationalen Rechercheergebnis kann der Anmelder entscheiden, ob es sich lohnt, für die Anmeldung in den einzelnen Ländern nun Geld für Übersetzungen, nationale Amtsgebühren, ausländische Vertreter, etc. zu investieren. Damit hat der Anmelder faktisch „Zeit gekauft“, die er für seine Investitionsentscheidung in Abhängigkeit von der Marktreife des Produkts nutzen kann. Somit kann der Anmelder mit geringem finanziellen Aufwand alle Optionen auf einen weltweiten Patentschutz über einen langen Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren offenhalten. Natürlich kann der Anmelder das internationale Anmeldeverfahren zu jedem Zeitpunkt für jedes gewünschte Land abbrechen und sofort in diesem Land das Prüfungsverfahren beginnen.

Anmeldesprache ist jede beliebige Sprache. Erst bei der „Nationalisierung“ müssen die internationalen Patent-anmeldungen in die jeweiligen Landes/Verfahrenssprachen übersetzt werden.

Unterlassungsansprüche aus der internationalen Patentanmeldung können erst ab Erteilung geltend gemacht werden. Bis zur endgültigen Patenterteilung kann es daher sinnvoll sein, in den Ländern, in denen dies möglich ist, z.B. in Deutschland, ein paralleles Gebrauchsmuster abzuzweigen, das sofort ein Vorgehen gegen einen Nachahmer zulässt.

   


Die typischen Kosten für eine internationale Patentanmeldung über das EPA bestehen aus drei Kostenblöcken:

Mit der Anmeldung entstehen Kosten von ca. 4.500 EUR (davon 2.500 EUR Amtsgebühren inkl. internationale Recherche).

Anschließend, spätestens 19 Monate nach der ersten Anmeldung, erstellt das Amt auf Wunsch des Anmelders einen internationalen vorläufigen Prüfungsbericht. Hierfür fallen weitere Kosten in Höhe von ca. 2.000 EUR an (davon ca. 1.700 EUR Amtsgebühr).

30 Monate nach der ersten Anmeldung muss die internationale Anmeldung nationalisiert werden, d.h. in den vom Anmelder dann auszuwählenden Ländern in eine nationale Patentanmeldung umgewandelt werden. Dabei entstehen pro Land durchschnittliche Kosten von ca. 8.000 bis 10.000 EUR (hierin sind Übersetzungskosten, Amtsgebühren, Gebühren der ausländischen Vertreter enthalten).

Nähere Informationen erhalten Sie unter patent@dts-law.com bzw.
T: +49-(0)89-219996-0.

 
Links für die internationale Patentanmeldung:
WIPO-homepage  
Deutsches Patent
Europäisches Patent
PCT Patent
us patent
DE-GebrMuster
  DTS MÜNCHEN
St.-Anna-Straße 15
D-80538 München
Tel.: +49-(0)89-219996-0
Fax: +49-(0)89-219996-99
munich@dts-law.com
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