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Die internationale Patentanmeldung
Die internationale Patentanmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag
(PCT) ermöglicht für technische Erfindungen eine
zentrale Recherche für ca. 180
Länder in Bezug auf
den Stand der Technik und eine zentrale „Internationale
Vorläufige Prüfung“. Bei letzterer wird die
Patentanmeldung auf ihre Patentfähigkeit hin beurteilt.
Daher ist die PCT-(Nach-)Anmeldung eine beliebte Variante zur
Erweiterung der deutschen bzw. nationalen Erstanmeldung.
Mit diesem internationalen Rechercheergebnis kann der Anmelder
entscheiden, ob es sich lohnt, für die Anmeldung in den
einzelnen Ländern nun Geld für Übersetzungen,
nationale Amtsgebühren, ausländische Vertreter, etc.
zu investieren. Damit hat der Anmelder faktisch „Zeit
gekauft“, die er für seine Investitionsentscheidung
in Abhängigkeit von der Marktreife des Produkts nutzen
kann. Somit kann der Anmelder mit geringem finanziellen Aufwand
alle Optionen auf einen weltweiten Patentschutz über einen
langen Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren offenhalten.
Natürlich kann der Anmelder das internationale Anmeldeverfahren
zu jedem Zeitpunkt für jedes gewünschte Land abbrechen
und sofort in diesem Land das Prüfungsverfahren beginnen.
Anmeldesprache ist jede beliebige Sprache. Erst bei der „Nationalisierung“ müssen
die internationalen Patent-anmeldungen in die jeweiligen Landes/Verfahrenssprachen übersetzt
werden.
Unterlassungsansprüche aus der internationalen Patentanmeldung können
erst ab Erteilung geltend gemacht werden. Bis zur endgültigen Patenterteilung
kann es daher sinnvoll sein, in den Ländern, in denen dies möglich
ist, z.B. in Deutschland, ein paralleles Gebrauchsmuster abzuzweigen, das sofort
ein Vorgehen gegen einen Nachahmer zulässt.
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Die typischen Kosten für eine internationale Patentanmeldung über
das EPA bestehen aus drei Kostenblöcken:
Mit der Anmeldung entstehen Kosten von ca. 4.500 EUR (davon
2.500 EUR Amtsgebühren inkl. internationale Recherche).
Anschließend, spätestens 19 Monate nach der ersten
Anmeldung, erstellt das Amt auf Wunsch des Anmelders einen
internationalen vorläufigen Prüfungsbericht. Hierfür
fallen weitere Kosten in Höhe von ca. 2.000 EUR an (davon
ca. 1.700 EUR Amtsgebühr).
30 Monate nach der ersten Anmeldung muss die internationale
Anmeldung nationalisiert werden, d.h. in den vom Anmelder dann
auszuwählenden Ländern in eine nationale Patentanmeldung
umgewandelt werden. Dabei entstehen pro Land durchschnittliche
Kosten von ca. 8.000 bis 10.000 EUR (hierin sind Übersetzungskosten,
Amtsgebühren, Gebühren der ausländischen Vertreter
enthalten).
Nähere
Informationen erhalten Sie unter patent@dts-law.com bzw.
T:
+49-(0)89-219996-0.
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