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Das europäische
Patent
Das europäische Patent schützt eine technische Erfindung
für eine Laufzeit von 20 Jahren – gegebenenfalls
mit Inanspruchnahme einer Priorität auch 21 Jahre. Das
europäische Patent ist ein „Bündelpatent“,
d.h. eine einzige Patentanmeldung für frei wählbare
Staaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ)
wird zentral vom Europäischen Patentamt (EPA) mit Sitz
in München auf ihre Patentfähigkeit hin geprüft
und erteilt. Dadurch spart der Anmelder um so mehr Kosten,
je mehr Staaten des EPÜ benannt sind. Nach Erteilung wird
das europäische Patent in jedem dieser Staaten in ein
nationales Patent überführt.
Ca. 10 bis 18 Monate nach der Anmeldung, die in Deutsch, Französisch
oder Englisch erfolgen kann, erhält der Anmelder eine
erste Einschätzung zur Patentfähigkeit durch das
EPA. Innerhalb eines Jahres nach Anmeldung lässt sich
der Schutz einer europäischen (Erst-) Anmeldung auf andere
Länder erweitern, mittels einer internationalen
Patentanmeldung oder durch einzelne nationale
Patente wie
beispielsweise das US-, JP- oder CH-Patent. Die Erteilung eines
europäischen Patents dauert über
DTS im Schnitt ca. 1 bis 3 Jahre.
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Eine Veröffentlichung erfolgt mit Patenterteilung, spätestens
aber 18 Monate nach dem Anmeldetag. Ansprüche aus dem
Patent können erst ab Erteilung geltend gemacht werden.
Für die gerichtliche Durchsetzung vor Erteilung des Patentes
empfiehlt sich im Einzelfall die Abzweigung eines parallelen
deutschen Gebrauchsmusters.
Die Kosten für eine europäische Patentanmeldung mit
Benennung aller Staaten des EPÜ betragen inklusive Ausarbeitung,
Verwaltungsgebühr und Amtsgebühren im Schnitt ca.
7.000 EUR.
DTS-Anwälte unterrichten über das EP-Patent am EPA
im Rahmen der CEIPI-Kurse zur Vorbereitung der zukünftigen
EPA-Vertreter in München und Strasbourg.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
patent@dts-law.com bzw.
T: +49-89-21 99 96-0.
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